Unsere AGBs
AGBs Allgemeine Geschäftsbedingungen des Unternehmens Poolhaus s.r.o. Tschechien
Schwimmbadhersteller
Poolhaus s.r.o.
Nádražní 574/78
691 72 Klobouky u Brna
Tel: 00420 775 023 941
E-Mail: info@poolhaus.cz oder info@poolhaussr.at
Homepage: www.poolhaussr.at
- GELTUNG
1.1 Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma Poolhaus s.r.o (in weiterer Folge der „Hersteller“ genannt) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.
1.2 Davon abweichende Regelungen, insbesondere Geschäftsbedingungen von Vertragspartnern, aber auch Änderungen und Ergänzungen der gegenständlichen Geschäftsbedingungen, gelten nur dann, wenn sie vom Hersteller ausdrücklich und schriftlich vor Vertragsabschluss bestätigt worden sind. Mitarbeiter des Herstellers sind nicht ermächtigt, vom Schriftformgebot abzugehen.
- ANGEBOTE UND VERTRAGSABSCHLUSS
2.1 Alle Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Ein Vertragsabschluss kommt erst durch Absendung oder persönliche Übergabe einer schriftlichen Auftragsbestätigung oder Rechnung zu Stande. In letzterem Fall gilt die Rechnung zugleich als Auftragsbestätigung.
2.2 Die Auftragsbestätigung ist allein für Umfang und Ausführung der Bestellung maßgebend. Mündliche Auskünfte, Nebenabreden und Zusagen sind unwirksam, es sei denn, dass sie vom Hersteller vor Vertragsabschluss oder mit der Auftragsbestätigung schriftlich als vereinbart bestätigt wurden.
- PREISE
3.1 Als vereinbarter Preis gilt jener vom Hersteller in der schriftlichen Auftragsbestätigung genannte.
3.2 Alle vom Hersteller genannten Preise verstehen sich, sofern nicht anderes ausdrücklich schriftlich vermerkt ist, in Euro exkl. 21% Umsatzsteuer und Kosten der Lieferung an die vom Käufer/Händler angegebene Lieferadresse.
- LIEFERUNG UND ANNAHMEVERZUG
4.1 Die Wahl der Versandart und des Versandweges bleibt dem Hersteller nach dessen Ermessen überlassen und ist insbesondere die Lieferung der Ware an den Käufer durch Dritte zulässig.
4.2 Erfüllungsorte sind gegenüber Unternehmern der Sitz des Herstellers, bei direkter Lieferung ab Werk/Lager eines Dritten dessen Ort. Ungeachtet des Erfüllungsortes ist auch bei direkter Lieferung ein Mitarbeiter/Fahrer des Herstellers an der angegebenen Lieferadresse anwesend. Gegenüber Konsumenten ist der Erfüllungsort der Wohnsitz des Verbrauchers.
4.3 Die Aufstellung und Montage der Ware sind nicht Gegenstand dieser Vereinbarung und erfolgen nicht durch den Hersteller, sofern nicht anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
4.4 Hat der Käufer die Ware nicht wie vereinbart übernommen (Annahmeverzug), ist der Hersteller unbeschadet sonstiger Rechtsfolgen berechtigt, eine Lagergebühr von 0,3 % des Bruttorechnungsbetrages pro angefangenen Kalendertag in Rechnung zu stellen. Im Falle eines gerechtfertigten Vertragsrücktritts durch den Verkäufer ist der
Hersteller berechtigt, eine Stornogebühr von 18 % des Gesamtkaufpreises zu verlangen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt dem Hersteller vorbehalten.
- GEFAHRTRAGUNG
Der Hersteller hat seine Lieferverpflichtung gegenüber Unternehmern erfüllt und die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware an dem sich aus Punkt 4.2 ergebenden Erfüllungsort dem Spediteur, Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person übergeben bzw. zur Abholung bereitgestellt wird, im Fall des
Konsumenten mit Übergabe an den Käufer oder einer empfangsberechtigten Person bzw. im Falle des Annahmeverzugs.
- LIEFERVERPFLICHTUNG UND LIEFERFRIST
6.1 Zu einer Lieferung der Ware ist der Hersteller erst dann verpflichtet, wenn der Käufer all seinen Verpflichtungen, die zur Ausführung erforderlich sind, nachgekommen ist. Mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung beginnt die Lieferfrist mit dem spätesten der nachstehenden Zeitpunkte (i) des Datums der Auftragsbestätigung oder (ii) des
Datums, an dem der Verkäufer eine vereinbarte, vor Lieferung der Ware zu leistende Anzahlung erhält und/oder eine vereinbarte Zahlungssicherstellung erhält.
6.2 Die Lieferung erfolgt, mangels anderslautender Vereinbarung unverzüglich ab Auftragsbestätigung durch den Hersteller, aber jedenfalls innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Auftragsbestätigung.
- ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
7.1 Mangels gegenteiliger Vereinbarung sind Kaufpreisforderungen des Herstellers Zug um Zug gegen Übergabe der Ware an den Käufer bar zu bezahlen. Auf Wunsch können Sie auch die Restsumme am Tage der Lieferung per Online Banking begleichen, hierzu benötigen wir dann eine durchführungs Quittung!
7.2 Der Käufer ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen behaupteten Mängeln zurückzuhalten oder mit Forderungen - welcher Art auch immer aufzurechnen. Hier greifen dann die vereinbarten Garantien!
7.3 Der Hersteller ist nicht verpflichtet, Schecks und Wechsel als Bezahlung entgegen zu nehmen.
- RÜCKTRITTSRECHT FÜR KONSUMENTEN
8.1 Konsumenten können gemäß § 11 Fern- und Auswärtsgeschäftegesetz (FAGG) von einem im Fernabsatz (dh Bestellung im Webshop oder mittels E-Mail, Telefax etc.) oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag ohne Angabe von Gründen binnen 14 Tagen zurücktreten, sofern nicht eine der Ausnahmen vom Rücktrittsrecht gemäß § 18 FAGG Anwendung findet. Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb dieser Frist vom Käufer abgesendet wird (mittels Brief, E-Mail oder Telefax).
Die Rücktrittserklärung ist an Firma Poolhaus s.r.o, Nádražní 574/78
691 72 Klobouky u Brna, E-Mail: info@poolhaus.cz, zu richten.
8.2 Die Frist beginnt bei Kaufverträgen mit dem Tag der Inbesitznahme der Ware durch den Käufer bzw. im Falle eines Vertrages über mehrere Waren, die der Käufer im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt hat und die getrennt geliefert werden, mit dem Tag der Inbesitznahme der letzten Ware durch den Käufer, sonst mit Erhalt dieser Belehrung. Bei Dienstleistungen beginnt die Frist mit dem Tag des Vertragsabschlusses.
8.3 Im Fall des Rücktritts findet eine Rückerstattung des Kaufpreises nur Zug um Zug gegen Zurückstellung der vom Käufer erhaltenen Ware statt. Bedingung hierfür ist, dass sich die Ware in unbenütztem und als neu wiederverkaufsfähigem Zustand befindet. Die Kosten der Rücksendung gehen zu Lasten des Käufers.
8.4 Bei Waren, die durch Gebrauchsspuren beeinträchtigt oder beschädigt sind, wird vom Hersteller ein angemessenes Entgelt für die Wertminderung erhoben.
8.5 Ein Rücktrittsrecht besteht nicht bei Dienstleistungen, die auf ausdrückliches Verlangen des Konsumenten – sowie einer Bestätigung des Konsumenten über dessen Kenntnis vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung – noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist nach § 11 FAGG mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen hatte und die Dienstleistung sodann vollständig erbracht wurde. Atypische Schwimmbecken die nach Kunden spezifisch hergestellt wurden haben ein 14 tägiges Rücktrittsrecht ab Unterschrift und Bestellung! Weiters sind vom Rücktrittsrecht dringende Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten ausgenommen, bei denen der Verbraucher den Unternehmer bei einem solchen Besuch zur Ausführung dieser Arbeiten aufgefordert hat.
- VERZUG
9.1 Bei Zahlungsverzug ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 12 % p. a., mindestens jedoch Zinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem von der Nationalbank verlautbarten Basiszinssatz zu verlangen. Dabei ist der Basiszinssatz, der am letzten Kalendertag eines Halbjahres gilt, für das nächste Halbjahr maßgebend.
9.2 Bei Zahlungsverzug ist der Hersteller von weiteren Leistungs- und Lieferverpflichtungen entbunden und berechtigt noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten.
9.3 Der Käufer hat jedenfalls dem Hersteller als weiteren Verzugsschaden die entstandenen Mahn- und Betreibungskosten zu ersetzen. Unternehmensinterne Mahnkosten werden pro Betreibungsschritt pauschal mit EUR 15,00 vereinbart.
9.4 Der Käufer ist nach Punkt 4.4 und bei anderen wichtigen Gründen, wie insbesondere Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Käufers oder Abweisung der Eröffnung eines solchen mangels Vermögens zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern er von beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt ist.
- GEWÄHRLEISTUNG
10.1 Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre. Die Vermutung der Mangelhaftigkeit nach § 924 ABGB wird – mit Ausnahme gegenüber Händlern/Konsumenten – ausgeschlossen.
10.2 Der Hersteller kann sich von den Ansprüchen des Händlers/Käufers auf Wandlung des Vertrags oder auf angemessene Preisminderung dadurch befreien, dass er in angemessener Frist die mangelhafte Sache in seinem Ermessen in einer für den Käufer zumutbaren Weise verbessert, das Fehlende nachträgt oder gegen eine mangelfreie austauscht.
- GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHLUSS
11.1 Die Gewährleistung erlischt sofort, wenn der Händler/Käufer selbst oder von ihm beauftragte Dritte ohne schriftliche Einwilligung des Herstellers Änderungen oder Instandsetzungen der Ware oder Teile derselben (ausgenommen fachgerechte Aufstellung und Montage des Pools) vornehmen.
11.2 Für Kosten einer vom Händler/Käufer selbst veranlassten oder vorgenommenen Mängelbehebung hat der Hersteller nur dann aufzukommen, wenn diese vor Beginn der Behebung an den Verkäufer schriftlich gemeldet wurden und dieser seine schriftliche Zustimmung erteilte.
11.3 Unsachgemäße Bedienung, insbesondere der Leistungsbeschreibung der Ware entgegenstehende Benützung oder höhere Gewalt schließen Gewährleistung nach Punkt 10 aus. Weiters besteht kein Gewährleistungsanspruch bei missbräuchlicher Verwendung oder unsachgemäßer Handhabung der Reinigung bzw. Anwendung ungeeigneter (chemischer) Pflegeprodukte.
11.4 Mängel der Ware, die aus einer nicht der Montageanleitung entsprechenden Montage resultieren, unterliegen nicht der Gewährleistung nach Punkt 10.
11.5 Bei Übernahme von Reparaturaufträgen oder bei Umänderungen oder Umbauten alter sowie fremder Waren sowie bei Lieferung gebrauchter Waren übernimmt der Hersteller keine Gewähr.
11.6 Auf Teile, die einem natürlichen Verschleiß unterliegen, wird vom Hersteller keine Gewähr geleistet.
- HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN
12.1 Sämtliche Schadenersatzansprüche gegenüber dem Hersteller sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Überdies ist ein allfälliger Schadenersatzanspruch der Höhe nach mit dem fakturierten Wert der jeweiligen Lieferung begrenzt. Die Beweislastumkehr nach § 1298 ABGB ist – mit Ausnahme gegenüber Konsumenten – nicht anwendbar. Der Haftungsausschluss gilt nicht für Personenschäden. Dieser Punkt 12 über Schadenersatz gilt auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch neben oder anstelle eines Gewährleistungsanspruches geltend gemacht wird.
12.2 Der Hersteller ist von seinen Verpflichtungen befreit, wenn die Lieferung durch von ihm nicht verschuldete Umstände, hierzu zählen auch Verzug, Nicht- oder Schlechterfüllung seines Vorlieferanten oder etwa Verzug der eingesetzten Frachtführer, verzögert oder verhindert wird. Ist die Lieferbehinderung nur vorübergehend, so verschiebt sich der Erfüllungszeitpunkt um die Dauer der Behinderung ohne Zusatz Kosten für den Hersteller!
- EIGENTUMSVORBEHALT
13.1 Alle vom Hersteller an den Händler/Käufer gelieferten Waren werden unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Herstellers.
13.2 Sollte durch nicht mehr absonderbare Zusammenführung von Waren (etwa der fixe Einbau von Pools) vor vollständiger Bezahlung mit dem Eigentum des Käufers Vereinigung eintreten, wird Miteigentum der Eigentümer an der nunmehr einheitlichen Sache entsprechend dem wirtschaftlichen Wert der von Hersteller und Händler/Käufer stammenden Beiträgen bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises begründet.
13.3 In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird. Einen solchen behält sich der Hersteller vor. Im Fall eines Rücktritts hat der Hersteller Anspruch auf eine Stornogebühr in Höhe von 18 % des Gesamtpreises sowie auf einen darüber hinausgehenden Schaden.
14 RECHTSWAHL, GERICHTSSTAND, DATENSCHUTZ, SONSTIGES
14.1 Der Vertrag unterliegt Tschechischem Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts sowie des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
14.2 Gerichtsstand ist der Sitz der Firma Poolhaus s.r.o. in Tschechien.
14.3 Soweit Rechtsgeschäfte mit Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes zustande kommen, gelten diese Lieferbedingungen nur insoweit, als sie nicht dem Konsumentenschutzgesetz widersprechen.
14.4 Eine Anfechtung des Vertrags durch den Käufer wegen Irrtums wird ausgeschlossen.
14.5 Der Käufer erteilt seine Zustimmung, dass die im Kaufvertrag enthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrags vom Hersteller automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden.
14.6 Soweit auf Konsumenten Bezug genommen wird, sind solche im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes zu verstehen.
15 VERANTWORTUNG BAUVORBEREITUNG UND DURCHFÜHRUNG
15.1 Die Bauarbeiten wie Aushub, Bodenvorbereitung, Hinterfüllen, Betonieren usw. sind im Preis nicht enthalten. Grundsätzlich werden vom Hersteller keinerlei Bauarbeiten angeboten und durchgeführt. Für Beschädigungen am Schwimmbecken oder an der Technik durch unsachgemäße Bauarbeiten oder durch unsachgemäße Handhabung und Fremdeingriff der Technik wird keine Haftung übernommen. Die Betonsohle sollte estrichglatt und plan eben angelegt werden, wobei eine Kontrolle durch die ausführende Baufirma/Käufer/Abnehmer zu erfolgen hat. Für etwaige Unebenheiten oder schiefe Betonplatten wird keine Haftung vom Hersteller übernommen. Die Kontrolle der Bodenplatte hat ausschließlich der Auftraggeber zu übernehmen. Das Hinterfüllen des Beckens hat ebenfalls laut Bauanleitung in Schritten durch den Auftraggeber oder dessen Baufirma zu erfolgen. Für Schäden durch Hangwasser, Grundwasser oder Unterspülungen des Beckens oder Schächte wird keine Haftung übernommen. Für die Bauarbeiten haftet ausschließlich der Kunde, bzw. deren Bauunternehmen. Weiter wird auch für manuelle Beschädigungen keine Verantwortung übernommen (Brüche, Risse, Ausbeulen der Wände) die durch den unsachgemäßen Kraneinhub oder durch die Überlastung der Wandkonstruktion beim Einbau des Beckens entstehen bsp. Zwangshinterfüllung mit einem Betonmischer. (Siehe Bauvorbereitungsunterlagen und Zeichnung)!
15.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche Vorbereitungen wie eine Ebene Auflagefläche, Fundamentplatten, geeignete Zufahrt usw. genau nach Unterlagen, (auch nach unserer Zeichnung für das Pool), für die Vorbereitung des Schwimmbad-einbaus oder Überdachungsaufbau, die für eine ordnungsgemäße Lieferung und Montage erforderlich sind ausgeführt werden und dass mit der Anlieferung und Montage begonnen werden kann. Des Weiteren verpflichtet sich der Händler/Auftraggeber das Risiko eines möglichen Schadens des Produktes zu tragen und zwar ab dem Tag der Übernahme und Montage, ab Bordsteinkante.
15.3 Die Garantie ist nur im Falle eines fachgerechten Einbaus gültig. Die Abweichung von der Einbauanleitung durch den Auftraggeber oder dessen Baufirma durch eine mangelhafte Aufführung zieht die Erlöschung der Garantie nach sich. Die Garantie gilt für die Dichtheit des Beckens nicht aber für sämtliche Leitungen am Becken. Alle Leitungen werden vom Auftraggeber am Tage der Montage kontrolliert und einer Druckprüfung unterzogen, (vor der Betonierung)! Die Wassertemperatur der Becken sollte 30 Grad nicht dauerhaft überschreiten. Die Becken sind farbbeständig produziert. Ein dauerhafter Erhalt dieser Qualität setzt jedoch eine fachgerechte Dosierung der Chemikalien voraus. Der Hypochlorit Gehalt des Beckenwassers darf die Grenzwerte von 0,3-1,0mg/l nicht überschreiten. Bei einem Garantiefall muss der Auftraggeber des Beckens beweisen, dass die vorgeschriebenen Benutzungsbedingungen eingehalten wurden.
15.4 Verspätete Lieferung. Im Falle schlechten Wetters (Regen, Frost, Sturm, Unfall ect.), und verschulden durch dritte, bei dem wir einen Aufbau des Schwimmbeckens nicht realisieren können, verlängert sich der Termin minimal ohne Korrektur des vereinbarten Preises. Des weiteren ist eine Haftung für den Hersteller für Verspätungen oder Verlängerung zur Fertigstellung des Produktes oder sonstiger Verzögerungen, (auch durch Corona Bedingte Verspätungen), durch den Hersteller oder anderer Lieferanten von Poolhaus s.r.o.ausgeschlossen.
Die Erfüllung der Gewährleistung und Garantien auf Dichtheit des Beckens erfolgt ausschließlich durch Nacharbeiten/Nachschweißen und nicht durch Tausch des Beckenkörpers. Folgeschäden sind hiermit ausgeschlossen!
Sollten Nacharbeiten vorkommen, (In welchen Fall auch immer), muss die Stelle vom Auftraggeber/Kunden für den Hersteller kostenlos zugänglich gemacht werden, sodass der Hersteller, Firma Poolhaus s.r.o. den Schaden am Becken beheben kann. Die Kosten für die Zugänglichkeit und das Entfernen Baulicher Teile trägt ausschließlich der Kunde/Händler oder Auftraggeber!
15.5 Beim Material Polypropylen können sich minimale Schwankungen/leichte Wellen am oberen Rand ergeben, sei es durch Betonierarbeiten oder auch durch das gewünschte Verspreizen des Beckens. Dies stellt keinen Mangel da.
15.7 Die Verrohrung des Schwimmbeckens wird vor Ort bei Übergabe im Beisein des Kunden vom Besteller/Auftraggeber nochmals auf Dichtheit kontrolliert und abgedrückt! Aus diesem Grunde werden bei Undichtigkeiten der Verrohrung nach dem Betonieren durch den Kunden/Auftraggeber oder dritt Firma keinerlei Gewährleistung/Garantien übernommen.
15.8 Jeder Streit, der aus dem Vertrag hervorgeht, oder in ihrem Zusammenhang ist, wird zuerst durch Vereinbarung gelöst.